TSE, GoBD und KassenSichV.
Fast jede Kasse braucht heute eine TSE und muss den Vorgaben der Finanzverwaltung genügen. Die Verordnungstexte dazu sind sperrig, die Folgen bei einer Prüfung unangenehm. Wir übersetzen das in Ihre Situation: Wir sehen uns Ihren Bestand an, sagen Ihnen, was fehlt, und rüsten um, wo es nötig ist.
Was der Gesetzgeber verlangt.
Ein Überblick über die Punkte, die bei einem elektronischen Kassensystem regelmäßig eine Rolle spielen. Allgemeine Information, keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Technische Sicherheitseinrichtung
Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung arbeiten, die jeden Vorgang protokolliert und unveränderbar sichert. Grundlage sind § 146a der Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung; die Pflicht gilt seit 2020.
Belegausgabepflicht
Bei jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Kassensystem und der Bondrucker müssen das im Alltag mitmachen, auch im Gedränge.
Ordnungsgemäße Aufzeichnung und Aufbewahrung
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Danach müssen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein und während der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Kasse selbst, sondern auch Datensicherung und Verfahrensdokumentation.
Mitteilung an das Finanzamt
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dem Finanzamt zu melden. Die Meldung selbst geben Sie oder Ihr Steuerberater ab. Wir liefern die technischen Angaben zum System, die dafür gebraucht werden.
Kassen-Nachschau
Die Finanzverwaltung darf Kassen unangekündigt prüfen. Wer dann sauber aufgestellt ist, hat einen ruhigen Tag. Wer nicht, bekommt Nacharbeit oder Schätzungen.
Wir kümmern uns um die Technik.
Nicht um Ihre Steuererklärung, sondern um die Geräte: Was steht bei Ihnen, was kann es, was muss nachgerüstet werden. In dieser Reihenfolge.
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01Aufnahme
Bestand ansehen
Welche Kassen und Drucker sind im Einsatz, welchen Stand haben sie, wie wird damit gearbeitet. Auch bei Geräten, die nicht von uns sind.
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02Klartext
Sagen, was fehlt
Sie bekommen eine klare Auskunft: Was ist in Ordnung, was fehlt, und was davon ist dringend. Ohne Panikmache und ohne Ihnen ein neues System aufzuschwatzen, wenn es nicht nötig ist.
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03Umrüsten
Nachrüsten oder ersetzen
Lässt sich Ihr Gerät ergänzen, rüsten wir es um. Geht es nicht mehr, zeigen wir Ihnen den passenden Weg mit einem neuen oder einem generalüberholten System.
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04Einrichten
Einrichten und einweisen
Wir richten das System ein und weisen Ihr Personal in die Bedienung ein, damit im Alltag auch wirklich so kassiert wird, wie es sein soll.
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05Dranbleiben
Erreichbar bleiben
Ändert sich etwas in Ihrem Betrieb oder an den Anforderungen, sind wir am Telefon, per Fernwartung oder in der Werkstatt für Sie da.
Vier Fragen, ehrlich beantwortet.
Muss ich meine alte Kasse jetzt wegwerfen?
Nicht automatisch. Manche Systeme lassen sich nachrüsten, andere nicht. Wir sehen uns Ihr Gerät an und sagen Ihnen, was geht, statt pauschal zum Neukauf zu raten.
Übernehmen Sie die Meldung an das Finanzamt?
Die Meldung geben Sie oder Ihr Steuerberater ab. Von uns bekommen Sie die technischen Angaben zum System, die dafür gebraucht werden.
Ist mit einem neuen System alles erledigt?
Nein, und wer das verspricht, sagt nicht die ganze Wahrheit. Ein System kann die technischen Voraussetzungen mitbringen. Ob in Ihrem Betrieb alles richtig aufgezeichnet und aufbewahrt wird, hängt auch an Bedienung und Organisation. Genau darüber reden wir mit Ihnen.
Und bei Mietkassen für ein Fest?
Dieselben Anforderungen gelten auch für Kassen, die nur ein Wochenende laufen. Sprechen Sie uns bei der Anfrage darauf an, dann klären wir es für Ihre Veranstaltung.
Unsicher, wie Ihre Kasse dasteht?
Rufen Sie an oder schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einem passenden Vorschlag. Beratung im Ausstellungsraum in Obertürkheim oder direkt bei Ihnen im Betrieb.